Beachtlich: Im Durchschnitt 10 Versicherungsverträge hat jeder Bürger abgeschlossen.
Zu den häufigsten Versicherungen zählen die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht und KASKO), die Hausratversicherung, die Rechtschutzversicherung, die Lebensversicherung, die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung und die Krankenversicherung.
Waren die Versicherer in der Vergangenheit bei kleineren Sachschäden, Schäden aus Wohnungseinbrüchen, Sturm-, Wasser- oder Feuerschäden in der Regel recht schnell und unbürokratisch in der Regulierung, ist bei den Versicherern inzwischen ein restriktiveres Regulierungsverhalten wahrzunehmen. Auch der Bereich der Berufsunfähigkeitsrente nimmt im Bereich der Auseinandersetzung der beanspruchten Versicherungsleistungen einen immer höheren Stellenwert ein. Die Versicherer stellen in diesen Bereichen immer wieder auf die Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten ab, mit deren Vorliegen die Leistung versagt werden kann.
Ich übernehme die anwaltliche Vertretung von Versicherungsnehmern bei Problemen in der Regulierung von Versicherungsfällen.
Ihre Versicherung zahlt nicht? Sie suchen einen im Versicherungsrecht versierten Rechtsanwalt? Ich vertrete Ihre Interessen als Versicherungsnehmer !
Wenn eine Versicherung zunächst nicht zahlt, heißt das nicht, dass sie auch nicht zahlen muss.
Gerade im Versicherungsrecht ist anwaltlicher Beistand durch einen Rechtsanwalt im besonderen Maße geboten, denn auf Seiten der Versicherung bearbeiten und entscheiden Spezialisten Ihren Fall, die regelmäßig zuerst die Interessen der Versicherung im Blick haben.
Nur mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, der im Versicherungsrecht erfahren ist, können Sie der Versicherung auf gleicher Augenhöhe begegnen und Ihre Ansprüche mit Erfolg durchsetzen.
Die anwaltliche Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Versicherungsrechts umfasst zum Beispiel die folgenden Themengebiete:
§ - Geltendmachung der Ansprüche der Versicherungsleistung bei Beschädigung und Zerstörung eines Gebäudes,
§ - Geltendmachung der Ansprüche bei der Neuwertentschädigung in der Hausratversicherung,
§ - Geltendmachung der Ansprüche auf Neuwert oder Zeitwert bei Kfz-Diebstahl oder Kfz-Unfall.
§ - Geltendmachung der Ansprüche der Berufsunfähigkeitsrente,
§ - Geltendmachung der Ansprüche der Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung,
§ - Geltendmachung der Ansprüche auf Krankentagegeld und auf Übernahme der vom Versicherer nach dem jeweiligen Tarif zu übernehmenden ärztlichen Leistungen