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Rechtsanwalt Hürth Anwaltskanzlei Hürth Verkehrsrecht


1. Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfallrecht)

In einen Verkehrsunfall kann jeder verwickelt werden.

Selbst in dem für Sie günstigsten Fall, dass Sie den Unfall weder verschuldet haben, noch ihn irgendwie abwenden konnten, werden Sie schnell auf ein paar Fragen stoßen, die Sie ohne fachkundige Hilfe nicht lösen können.

Sie sind verletzt worden und fragen sich, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Schmerzensgeldanspruch zusteht.

Ihr Fahrzeug ist beschädigt worden und Sie fragen sich, ob ein Sachverständiger das Fahrzeug begutachten soll - oder muss - und wer dessen Kosten zu tragen hat.

Müssen Sie den Wagen in einer Fachwerkstatt, in irgendeiner Werkstatt oder überhaupt reparieren lassen? Kann diese Reparatur möglicherweise auch von einem guten Bekannten ausgeführt werden?

Wie teuer darf die Reparatur maximal sein, und was ist, wenn die Kosten dann tatsächlich erheblich höher sind, als vom Sachverständigen zunächst festgestellt ?

Haben Sie während der Reparaturdauer einen Anspruch auf einen Mietwagen? Bejahendenfalls: Können Sie anstelle eines Mietwagens auch Geld für den Nutzungsausfall erhalten, und wenn ja, für welche Dauer und in welcher Höhe?

Und nicht zuletzt: Wer trägt denn die Kosten des Rechtsanwaltes, den Sie zur Klärung dieser Fragen beauftragen ?

Wie auch immer die Antworten im Einzelfall lauten mögen, es ist eigentlich kaum ein Fall denkbar, in dem die Einschaltung eines Anwalts nicht zumindest zweckmäßig erscheint. Anderenfalls laufen Sie Gefahr bei der Regulierung und Abrechnung des Unfalls vermeidbare Fehler zu machen und Nachteile zu erleiden, die Ihnen möglicherweise nicht einmal bewusst sind.

Wussten Sie, dass die Vergütung des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts beim unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen ist ?


2. Verkehrsstrafrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeldsachen)

Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst die Verteidigung in Bußgeldsachen.

Hierzu zählen ganz überwiegend Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen sowie Trunkenheit im Straßenverkehr nach dem 0,5 Promille - Gesetz.

Für eine erfolgreiche Verteidigung in Bußgeldsachen ist anwaltliche Hilfe aus einem einfachen Grund praktisch unabdingbar:

Ohne Inanspruchnahme eines Verteidigers besteht für den Betroffenen nicht die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.

Damit hat der Betroffene bei realistischer Betrachtung kaum Chancen, sich erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren.

Denn aus der Ermittlungsakte können sich Anhaltpunkte für Fehler, z. B. Messfehler im Rahmen der Messung und Bedienung bei der Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben. Bußgeldbescheide für zu schnelles Fahren sind gelegentlich falsch, da Messungen von sog. Radarfallen fehlerhaft ausgewertet, die bedienenden Beamten (Polizei oder Ordnungsamt) mangelhaft eingewiesen werden oder die Messgeräte nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Wenn man als Beschuldigter einen Anhörungsbogen erhält, so ist es grundsätzlich zu empfehlen, umgehend einen Rechtsanwalt seiner Wahl über den Sachverhalt zu informieren. Insbesondere ist dringend davon abzuraten, ohne eine etwaige Akteneinsicht Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Die Zusendung des Anhörungsbogens hat nur die Wirkung, dass die Verjährung unterbrochen wird.


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Die anwaltliche Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Verkehrsrechts umfasst insbesondere die folgenden Themengebiete:

§ - Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und dem Unfallverursacher

§ - Nutzungsausfall, Mietwagenkosten

§ - Bemessung des Schmerzensgeldes bei unfallbedingten Verletzungen

§ - Abrechnung auf Gutachtenbasis unter Berücksichtigung von Wiederbeschaffungswert und Restwert

§ - Verteidigung in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheid pp.) oder Verkehrsstrafverfahren, insbesondere:

§ - Geschwindigkeitsüberschreitungen

§ - Abstandsmessung

§ - Rotlichtverstöße

§ - Unfallflucht, § 142 StGB

§ - Alkohol, Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr, § 316 StGB

§ - Fahrverbot

§ - Straßenverkehrsgefährdung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, §§ 315 b, c StGB

§ - Entzug der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme und vorläufige Entziehung, Erteilung einer Sperre

§ - außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Verkehrssachen 


Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Ein großes Informationsangebot und eine erste Hilfestellung bietet die Internetseite der ARGE Verkehrsrecht:

                             http://verkehrsanwaelte.de


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Lemmnitz Anwaltskanzlei
Hubertusstraße 2d, 50354 Hürth
Telefon 02233 379982
Email: info@sebastian-lemmnitz.de



 
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