Home
Arbeitsrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Transportrecht
Inkasso
Kosten und Kontakt
Anfahrt
Impressum
Recht aktuell




Rechtsanwalt Hürth Anwaltskanzlei Hürth Transportrecht


Hier ist die Zersplitterung des Transportrechts die erste Hürde: Nach wie vor trifft das anzuwendende Recht Unterscheidungen je nach Art der Strecke, über die das Gut befördert werden soll; insbesondere bei grenzüberschreitenden Transporten ist das von entscheidender Bedeutung.

Das einschlägige Recht kann ferner durch die Art des Gutes beeinflusst werden: Für die Beförderung von Umzugs-; Heirats-, oder Erbgut gelten unter Umständen andere Regeln als für den Transport von Konserven.

Soweit abdingbar, wird das geltende Recht oftmals von Allgemeinen Geschäftsbedingungen überlagert, die es zu berücksichtigen gilt.

Soweit schließlich Spediteure die Versendung des Gutes übernommen haben, ist für die Frage des geltenden Rechts entscheidend, ob sie auf Rechnung ihres Auftraggebers oder im Hinblick auf die Beförderung auf eigene Rechnung handeln. 

Das Ziel ist es, unter Beachtung der jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dem Mandanten schnelle und praxisorientierte Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und bei Beauftragung durchzusetzen.


.......................................................................................................


 

Die anwaltliche Bearbeitung von Mandaten aus dem deutschen Transportrecht (d.h. Lade- und Abladeort befinden sich in Deutschland) umfasst beispielsweise die folgenden Themengebiete:

Das Prüfen und Geltendmachen von Ansprüchen aus

§ - Frachtvertrag (§§ 407 ff. HGB) 

§ - Umzugsvertrag, eine Sonderform des Frachtvertrages (§§ 451-451 h HGB)

§ - Speditionsvertrag (§§ 453 ff. HGB)
 
§ - Lagervertrag (§§ 467 ff.  HGB) 

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen gehen internationale Abkommen vor:

§ - CMR bei grenzüberschreitendem Transport mit Kraftfahrzeugen 

§ - Montrealer Abkommen bei internationalen Lufttransporten 

§ - Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr bei grenzüberschreitenden  Schienentransporten.   


.................................................................................................................................


Lemmnitz Anwaltskanzlei
Hubertusstraße 2d, 50354 Hürth
Telefon 02233 379982
Email: info@sebastian-lemmnitz.de



 
Top