Im Schweiße Deines Angesichts sollst Du Dein Brot essen, so heißt es in der Schöpfungsgeschichte der Erde.
Auch wenn diese Bestimmung inzwischen archaisch anmutet und für die meisten Menschen im Zeitalter der Technologie im wörtlichen Sinne nicht mehr zutrifft, müssen die Menschen arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen und für einen sonstigen privaten Bedarf vorzusorgen.
Viele arbeiten im Dienst eines anderen. Die Rechtsregeln, die dieses Dienstverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmen, sind ein Teil des Arbeitsrechts.
Die Sicherung dieser Rechtspositionen, zum Beispiel der Schutz des Arbeitnehmers vor rechtswidriger Behandlung am Arbeitsplatz, oder der Anspruch des Arbeitgebers vor unrechtmäßigen Eingriffen in sein Recht der Unternehmensführung ist dem Einzelnen aus eigener arbeitsrechtlicher Kenntnis mit der notwendigen Sicherheit heute kaum mehr möglich.
Ein Grund hierfür mag die Rechtszersplitterung des Arbeitsrechts sein. Es ist nicht, wie zum Beispiel das Strafrecht, in einem Gesetzbuch zusammengefasst, sondern in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen enthalten. Hinzu kommen fortwährende Gesetzesänderungen, die versuchen, der rasanten Entwicklung unserer Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt im besonderen Rechnung zu tragen.
Hier gilt es, Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen ihre Rechtsposition aufzuzeigen und unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
In den Fällen, wo eine einvernehmliche Regelung nicht möglich oder gescheitert ist, darf der Mandant eine engagierte und durchsetzungsstarke Interessenvertretung erwarten.