Ihr Recht - mein Auftrag.

Recht haben und Recht bekommen.

Oft wird gesagt, dass Recht haben und Recht bekommen nicht das Gleiche ist.

Das stimmt. Hierfür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe:

  • Das Recht ist Auslegungssache.
  • Das Gericht war nicht dabei.

Das bedeutet:

  • Viele Rechtsvorschriften enthalten wertende Begriffe. Was ist zumutbar? Was ist billig? Was ist ein wichtiger Grund? Was bedeutet Treu und Glauben? All diese Begriffe haben keine klar definierte Bedeutung und dennoch müssen Rechtsanwälte und Richter mit diesen Gesetzen arbeiten. Dem Gericht geben solche Formulierungen im Gesetz eine gewisse Freiheit, selbst das Recht zu gestalten, denn es entscheidet, was wichtig, was dringend usw. ist. Für Rechtsanwälte bringen solche Vorschriften eine gewisse Unberechenbarkeit in ihrer Arbeit – oft zum Unverständnis des Mandanten, der seine Prozessaussichten vom Anwalt am liebsten mit einer eindeutigen Prozentzahl beziffert hätte. Das aber ist der Preis für die Tatsache, dass das Gesetz für alle Fälle eine Lösungsmöglichkeit bieten muss, ohne alle Fallgestaltungen vorhersehen zu können.  Durch die Rechtsprechung der Bundesgerichte werden Vorgaben für unbestimmte Rechtsbegriffe gemacht, an der sich die unteren Instanzen in der Regel orientieren, um eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten. Zwingend ist das aber nicht, die Richter sind unabhängig in ihrer Entscheidungsfindung und nur dem Gesetz unterworfen, Artikel 97 Grundgesetz. Wohl besteht die Möglichkeit, abweichende Rechtsmeinungen durch Einlegung eines Rechtsmittels überprüfen zu lassen, der Unsicherheitsfaktor aber verbleibt. Deshalb ist die Auswertung und die Kenntnis der jeweils maßgeblichen Rechtsprechung - gegebenenfalls auch des zuständigen Instanzgerichts - eine wichtige Aufgabe des Rechtsanwalts.
  •  Für bestimmte Sachverhalte bietet das Recht Lösungen, häufig ist aber der Sachverhalt zwischen den Beteiligten umstritten. Hat der Arbeitnehmer Überstunden geleistet oder nicht? War die Ampel rot oder grün? War das Auto schon bei der Übergabe kaputt oder ist der Defekt erst später eingetreten? Im Zivilrecht ermittelt das Gericht den maßgeblichen Sachverhalt nicht selbst, sondern die Beteiligten müssen Beweise liefern. Das ist vielen Mandanten nicht bewusst. Sie gehen davon aus, dass das Gericht selbst die Wahrheit erforscht. Das ist nicht der Fall. Das Gesetz gibt einige Beweisregeln vor. Vom Grundsatz her muss jeder das beweisen, was für ihn günstig ist. Viele Prozesse entscheiden sich an der Beweislastverteilung, weil es zum Beispiel für eine bestimmte Behauptung keine Zeugen gibt, oder weil es Zeugen gibt, die etwas anderes aussagen, als erwartet. Diese Regeln führen dazu, dass manchmal ein falscher Sachverhalt dem Urteil zu Grunde liegt, und nicht der das Recht bekommt, der objektiv Recht hat. 

Deshalb ...

... wird es wohl auf absehbare Zeit dabei bleiben, dass Recht haben und Recht bekommen tatsächlich nicht das Gleiche ist. 

Recht haben können Sie also durchaus auch ohne Anwalt. Damit Sie ihr Recht bekommen – dafür setze ich mich ein.