Ihr Recht - mein Auftrag.

Sie haben ein mietrechtliches Problem und suchen einen Anwalt für Mietrecht, der Ihnen hierbei helfen kann ?

Sie haben als Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten und wollen sich dagegen zur Wehr setzen ?

Das Mietobjekt weist erhebliche Mängel auf und der Vermieter ist nicht willens oder nicht in der Lage diese zu beseitigen? Sie möchten wissen, ob und wie Sie die Miete mindern können ?

Als Vermieter beklagen Sie Zahlungsausfälle oder andere mietvertragliche Pflichtverletzungen durch den Mieter und möchten wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie zur Wahrung ihrer Ansprüche haben?

Sie möchten wissen, unter welchen Voraussetzungen Sie einem Mieter kündigen können ?

Im Gegensatz zum Mieter kann der Vermieter den Vertrag nur bei einem "berechtigten Interesse" kündigen, § 573 BGB legt dabei die gesetzlichen Kündigungsgründe fest, nämlich Pflichtverletzung, Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung. Ob diese Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalls, insbesondere die Kündigung wegen Eigenbedarf ist dabei an enge Voraussetzungen geknüpft.

Wenn Sie hierzu Beratungs – oder Klärungsbedarf haben, sei es bei der Vorbereitung oder aber bei der Abwehr einer solchen Kündigung, sprechen Sie mich an!

Aufgeklärte Mietvertragsparteien sind die besseren Vertragspartner.
Für Vermieter und Mieter ist es gleichermaßen wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Die Kenntnis der gesetzlichen und der vertraglichen Bestimmungen ist Voraussetzung dafür, um zumindest die typischen Alltagsfragen rund um die Mietwohnung zu beantworten.
Unnötiger Streit könnte hier vermieden, viele Mietprozesse müssten nicht geführt werden.

Des weiteren besteht Konfliktpotential aufgrund der unterschiedlichen Interessen von Mietern und Vermietern. Neben dem Arbeitsplatz ist die Wohnung Mittelpunkt des menschlichen Lebens. Für den Mieter ist sie deshalb "Sozialgut", für den Vermieter ist sie in erster Linie "Wirtschaftsgut".
Es liegt auf der Hand, dass die Parteien mit ihren unterschiedlichen Interessenlagen beispielsweise bei Fragen der Mieterhöhung, der Kündigung, der Nebenkosten, der Modernisierung oder bei Wohnungsmängeln unterschiedliche Ansichten vertreten und jede Partei versuchen wird, ihre Position durchzusetzen.

Hier gilt es, Mietern und Vermietern eine schnelle und sachgerechte Antwort zu bieten.
Das - und im Streitfall eine durchsetzungsstarke Interessenvertretung - dürfen Sie von mir in mietrechtlichen Fragen erwarten. Ich bin überregional tätig.

Die hier angebotene anwaltliche Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Mietrechts umfasst insgesamt folgende Themengebiete:

§ - Kündigung des Mietverhältnisses, Kündigungsgründe, Kündigungsfristen, Formerfordernisse
§ - Sonderkündigungsrechte, Kündigung wegen Eigenbedarf
§ - Nachmieter, Untervermietung
§ - Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung der Mietwohnung
§ - Zahlung, Rückerstattung und Einbehalt/Verrechnung der Mietkaution
§ - Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache
§ - Abmahnung des Vermieters
§ - Außerordentliche Kündigung, Fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstand
§ - Räumungsklage
§ - Räumungsschutz, Vollstreckungsschutz aufgrund besonderer Umstände
§ - Mietmängel, Mietminderung, Mängelanzeige
§ - Mieterhöhung, z. B. aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen
§ - Prüfung von Mietverträgen
§ - Befristung von Mietverträgen, Zeitmietverträge
§ - außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Mietsachen